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Jahreskonferenz 2009: Zukunft beginnt in der Vergangenheit
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Vergangenheitsarbeit

Gewaltkonflikte, Diktaturen und repressive Regimes hinterlassen tiefe Spuren. Es werden fast immer massive Menschenrechtsverletzungen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Massaker und manchmal auch Völkermord begangen. Die Vergangenheitsarbeit, die Bekämpfung der Straflosigkeit, die Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit und die Rehabilitierung der Opfer müssen beim gesellschaftlichen Wiederaufbau und der Förderung eines nachhaltigen Friedens im Zentrum stehen. Für die Schweiz ist die Vergangenheitsarbeit ein wichtiges Instrument der zivilen Friedensförderung. Sie hat einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung eines konzeptuellen Rahmens für diesen Bereich geleistet.

Definition 

Als Konzept beruht die Vergangenheitsarbeit auf den von der UNO-Menschenrechtskommission 1997 verabschiedeten „Grundsätze zur Bekämpfung der Straflosigkeit“, entwickelt durch Louis Joinet, die die Rechte der Opfer und die Pflichten der Staaten im Kampf gegen die Straflosigkeit im Falle schwerer Verletzungen der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts anerkennen.
Die Grundsätze zur Bekämpfung der Straflosigkeit sehen eine Reihe kombinierter Massnahmen zur Realisation dieser Rechte und Pflichten vor, und zwar in den folgenden Bereichen: Dem Recht auf Wahrheit, Recht auf Gerechtigkeit, Recht auf Wiedergutmachung und der Garantie der Nichtwiederholung. Konkret geschieht dies in der Form von Wahrheits- oder Versöhnungskommissionen, durch die Einsetzung von Kommissionen zur Feststellung der Tatsachen, innerstaatliche-, hybride-, sonder- oder internationale Gerichte (wie der Internationale Strafgerichtshof), Programme zur Rehabilitierung und Entschädigung von Opfern, durch institutionelle Reformen und Massnahmen zur Überprüfung der Mitglieder von Institutionen (vetting). Zudem sind Massnahmen mit starkem Symbolgehalt, wie beispielsweise öffentliche Entschuldigungen und Denkmäler zum Gedenken an die Opfer und Widerstandskämpfer, für den Prozess der Vergangenheitsarbeit sowohl auf individueller als auch auf kollektiver Ebene zentral.

Engagement der Schweiz 
 
Seit 2003 hat sich die Schweiz im Rahmen ihrer Politik im Bereich der menschlichen Sicherheit, der Friedensförderung, der Menschenrechte und der humanitären Hilfe stark in der Vergangenheitsarbeit engagiert. Das EDA hat auf der Grundlage der Joinet-Grundsätze einen konzeptuellen Rahmen zur Bekämpfung der Straflosigkeit erarbeitet. Zudem trägt es zur Entwicklung wichtiger Ideen bei, etwa zu folgenden Themen:

  • Debatte über Gerechtigkeit und Frieden;
  • Gender und Wiedergutmachung;
  • Entwaffnung, Demobilisierung, Wiedereingliederung (Disarmament, Demobilization, Reintegration DDR) und Justiz in Transitionsprozessen;
  • Entwicklung und Justiz in Transitionsprozessen;
  • Archivierung und Menschenrechte;
  • Verhinderung von Völkermord und Massengewalt.

Interner Link Konzeptueller Rahmen der Schweiz

Auf bilateraler Ebene unterstützt die Schweiz zahlreiche Initiativen in Guatemala, Kolumbien, Bosnien, Serbien, Kroatien, Kosovo, Indonesien, Burundi, Nepal, Somalia und im Nahen Osten durch Beratung, technische und politische Unterstützung sowie finanzielle Beiträge.

Auf multilateraler Ebene hat die Schweiz Resolutionen im Bereich der Justiz in Transitionsprozessen initiiert und zusammen mit anderen Ländern Diskussionsveranstaltungen im Menschenrechtsrat organisiert.

Die Entsendung von Expertinnen und Experten spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Die Sondergerichtshöfe für Sierra Leone und das ehemalige Jugoslawien sowie das Archiv der Guardia Nacional Civil und die Internationale Kommission gegen Straflosigkeit (CICIG) in Guatemala sind Beispiele für die Mitwirkung von Schweizer Expertinnen und Experten.

Das Engagement der Schweiz in verschiedenen Ländern