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Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

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Ständige Mission der Schweiz 
beim Büro der Vereinten Nationen
und den anderen internationalen
Organisationen in Genf
Sektion Privilegien und Immunitäten
Rue de Varembé 9-11
Postfach 194
CH - 1211 Genf 20 
Telefon: +41 (0)22 749 24 24 
Telefax: +41 (0)22 749 24 37 

Für die Verpflichtungsmodalitäten
(Legitimationskarte, Visum...) 
Dienst der Registrierung der Internationalen
(Öffnungszeiten: vom Montag bis zu Freitag
9h00-12h00) 

Für Informationen Rechtlich
(Arbeitsrecht, Sozialversicherungen...):
Privilegien und Immunitäten

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Handbuch : Privaten Hausangestellten - Verordnung über die privaten Hausangestellten vom 6. Juni 2011

Der Schweizer Bundesrat (schweizerische Regierung) hat am 6. Juni 2011 die Verordnung über die privaten Hausangestellten (PHV) verabschiedet. Diese Verordnung regelt die Einreise-, Aufenthalts- und Arbeitsbedingungen für die privaten Hausangestellten des Personals von diplomatischen Missionen, ständigen Missionen, konsularischen Posten und internationalen Organisationen.

Die Verordnung tritt am 1. Juli 2011 in Kraft und ersetzt die Weisung des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) vom 1. Mai 2006 über die Anstellung privater Hausangestellter. Für die vor dem Inkrafttreten der PHV abgeschlossenen Arbeitsverträge gilt spätestens bis zum Ablauf der Legitimationskarte der bzw. des privaten Hausangestellten weiterhin die Weisung vom 1. Mai 2006. Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber und die privaten Hausangestellten können jederzeit einen neuen Arbeitsvertrag gemäss PHV abschliessen.

Die ständigen Missionen und die internationalen Organisationen wurden von der Schweizer Mission per Zirkularnote vom 8. Juni 2011 über die neue Verordnung informiert. Die Botschaften und konsularischen Posten wurden vom Protokoll des EDA per Zirkularnote vom 8. Juni 2011 informiert.

Diese Verordnung richtet sich an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die private Hausangestellte mit einer Legitimationskarte anstellen möchten oder bereits angestellt haben, sowie an die privaten Hausangestellten selbst.

Verordnung über die privaten Hausangestellten und Beilagen auf Deutsch

Garantieerklärung der Arbeitgeber ist in Französisch, Englisch und Spanisch verfügbar.
 Französische Seite 
 Englische Seite

Beilagen verfügbar in "Word" oder "Excel" Format: der Musterarbeitsvertrag ist als "Word" Format verfügbar und die Musterlohnabrechnung ist als "Excel" Format verfügbar und sind per E-Mail erhältlich:  fabien.titone@eda.admin.ch

 

Informationen für die private Hausangestellte (verschiedenen Sprachen)
Ein Merkblatt über die privaten Hausangestellten, welches die Verordnung zusammenfasst,  ist in verschiedenen Sprachen verfügbar.