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Anerkennung von Staaten und Regierungen
Die Anerkennung von Staaten ist von der Anerkennung von Regierungen zu unterscheiden. Neu entstandene Staaten werden von anderen Staaten in der Regel als solche anerkannt, falls die Entstehung für legitim und irreversibel gehalten wird. Es besteht aber keine völkerrechtliche Pflicht, andere Staaten anzuerkennen. Auch die Bedingungen zur Anerkennung können sich von Staat zu Staat unterscheiden, obwohl grundsätzlich von der Drei-Elementen-Lehre (ein Staatsgebiet, ein Staatsvolk und eine Staatsgewalt) ausgegangen wird.
Bei der Anerkennung von Regierungen steht die Ausübung der Hoheitsgewalt über den Staat im Zentrum. Ein Regierungswechsel ändert jedoch nichts an der Staatsqualität oder an der Anerkennung des Staates als solches. Die Schweiz bemüht sich um eine möglichst breite Anerkennung von Staaten, hält sich aber bei der Anerkennung von Regierungen stark zurück.
