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Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW)
Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau wurde am 18.12.1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) angenommen. Es hat zum Ziel, die Schlechterstellung von Frauen in den verschiedensten Lebensbereichen umfassend zu verhindern.
Das Abkommen
- enthält eine Definition der Diskriminierung der Frau
- verpflichtet die Vertragsstaaten, Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei den eigenen Handlungen zu unterlassen
- verpflichtet die Vertragsstaaten zu Massnahmen, um die Gleichberechtigung in allen Lebensbereichen zu erreichen
- garantiert den Frauen im öffentlichen und politischen Leben, beim Erwerb der Staatsangehörigkeit, in der Bildung, im Erwerbsleben, im Gesundheitswesen sowie im Ehe- und Familienrecht die gleichen Rechte, wie sie Männer haben
Ein Ausschuss überwacht die Umsetzung in den Vertragsstaaten. Diese verpflichten sich, dem Ausschuss regelmässig über ihre Massnahmen zu berichten.
Das Fakultativprotokoll vom 06.10.1999 zum Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau gewährt Frauen die Möglichkeit einer Individualbeschwerde beim Ausschuss. Dieser wird auch befugt, in schwerwiegenden Fällen von Diskriminierung Untersuchungen zu führen.
Gegenwärtig zählt das Übereinkommen 185 Vertragsstaaten. Die Schweiz ist ihm am 27.03.1997 beigetreten.
