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Reisehinweise Nicaragua

Letzte Aktualisierung: 25.11.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Naturbedingte Risiken

Gesundheit
Nützliche Adressen


Grundsätzliche Einschätzung

Nicaragua ist eines der ärmsten Länder Lateinamerikas. Soziale und politische Spannungen äussern sich mitunter in Demonstrationen und Streiks; dabei kann es auch zu Ausschreitungen kommen. Die Kriminalitätsrate ist hoch.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage. Befolgen Sie die Anweisungen der lokalen Behörden, und meiden Sie grössere Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Informieren Sie sich vor Reisen in abgelegene Gebiete im Norden des Landes bei den lokalen Behörden über die Sicherheitslage.



Kriminalität

Kriminalität ist verbreitet. Diebe sind oft in Banden organisiert, die auf Taschen- und Entreissdiebstahl und das Aufbrechen von Autos spezialisiert sind; im Zentrum von Managua und in abgelegenen Gebieten sind sie besonders aktiv. In Busbahnhöfen und bei Taxifahrten haben die Überfälle zugenommen. Oft sind Taxifahrer in Raubüberfälle und in sogenannte Express-Entführungen involviert, bei denen das Opfer zu Bargeldbezügen oder Einkäufen mit der Kreditkarte gezwungen wird. Häufig sind die Täter bewaffnet.

Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Touristen verzichten vorzugsweise auf Einzelreisen.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Deponieren Sie Ihren Reisepass im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Passkopie auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
  • Lassen Sie Fahrzeuge nie unbeaufsichtigt. Profitieren Sie von den zahlreichen bewachten Parkplätzen (Bezahlung der Wächter durch die Benutzer).
  • Meiden Sie die städtischen Armenviertel.
  • Lassen Sie ein gesundes Misstrauen walten, wenn unbekannte oder nur flüchtig bekannte Personen (auch Jugendliche) Ihnen Hilfe anbieten, z.B. bei der Suche nach einem Taxi. Sie arbeiten oft mit Dieben zusammen.
  • Taxipassagiere sind wiederholt Opfer von Express-Entführungen geworden. Benutzen Sie wenn möglich nur Taxis, die Sie oder Ihr Hotel telefonisch bestellt haben (z.B. bei einer Kooperative). Falls es unumgänglich ist, ein Taxi auf der Strasse herbeizurufen, achten Sie darauf, dass ein Schild mit Name, Foto und Nummer des Fahrers an der Windschutzscheibe angebracht ist. Bestehen Sie in jedem Fall darauf, dass keine zusätzlichen Fahrgäste zusteigen. Benutzen Sie auch keine Kollektivtaxis.
  • Seien Sie bei Spaziergängen stets vorsichtig und verzichten Sie nach Einbruch der Dunkelheit ganz darauf, auch in den Städten.
  • Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.


Verkehr und Infrastruktur

Der Strassenzustand ist teilweise schlecht. Nach starken Regenfällen muss mit massiven Verkehrsbehinderungen gerechnet werden. Ein zusätzliches Risiko bilden das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer, streunende Tiere, mangelhaft gewartete und unbeleuchtete Fahrzeuge. Verzichten Sie wegen des erhöhten Unfall- und Überfallrisikos auf nächtliche Überlandfahrten.

Mietwagen sind oft schlecht gewartet; kontrollieren Sie deshalb bei der Übernahme Bremsen, Lichter etc.

Bei Unfällen dürfen die Fahrzeuge bis zum Eintreffen der Polizei nicht bewegt werden, denn dies wird als Eingeständnis der Schuld gewertet.

Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich. Informieren Sie sich bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.



Besondere rechtliche Bestimmungen

Diebstahl- und andere Anzeigen müssen zwingend auf der Polizeistation am Ort des Verbrechens gemacht werden. Andere Polizeistationen nehmen die Anzeigen nicht entgegen.

Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (mindestens fünf Jahre) geahndet.
Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche hygienische Verhältnisse und Ernährung etc.

Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unabdingbar.



Naturbedingte Risiken

Nicaragua liegt in einer Erdbebenzone; Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich.
Unternehmen Sie Wanderungen auf Vulkane nur mit ortskundigen Führern und guter Ausrüstung.

Von Mai bis Oktober/November muss mit Hurrikanen und starken Regenfällen gerechnet werden, die Überschwemmungen, Erdrutsche und Flutwellen auslösen können. Der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

Beachten Sie die Warnungen und Instruktionen der lokalen Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie das schweizerische Kooperationsbüro DEZA / Konsulat in Managua.



Gesundheit
Ausserhalb von Managua ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

Nützliche Adressen
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.