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Reisehinweise Jamaika

Letzte Aktualisierung: 11.04.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Naturbedingte Risiken
Gesundheit

Nützliche Adressen



Grundsätzliche Einschätzung

Das Land hat eine hohe Kriminalitätsrate - vor allem in der Hauptstadt Kingston. Im Mai 2010 kam es in mehreren Stadtteilen von Kingston zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen den Sicherheitskräften und kriminellen Banden, die Todesopfer und Verletzte forderten. Erneute Ereignisse dieser Art sowie Demonstrationen mit Ausschreitungen sind möglich, vor allem in Kingston und Spanish Town. Sie können vereinzelt auch unbeteiligte Personen in Mitleidenschaft ziehen.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und über Ihre Reiseagentur über die aktuelle Lage. Lassen Sie generell grosse Vorsicht walten, und meiden Sie Kundgebungen und grössere Menschenansammlungen jeder Art. Beachten Sie die Anweisungen der lokalen Behörden (Ausgangssperren etc.).

Kriminalität

Die Gewaltkriminalität ist sehr hoch. Auch wenn sich diese nicht in erster Linie gegen Ausländer richtet, werden immer wieder Diebstähle, Überfälle und sexuelle Übergriffe auf Reisende gemeldet. Auch Entführungen zwecks Lösegelderpressung kommen vor. In den wichtigsten Touristenorten steht den Reisenden eine Touristenpolizei (Tourist Police) bei.
Es werden unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen empfohlen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck, Kameras etc.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Spezielle Vorsicht ist geboten, wenn Sie in privaten Unterkünften, kleinen Hotels oder Gasthäusern logieren.
  • Es kommt vor, dass Drogenhändler versuchen, ahnungslose Touristen als Drogenkuriere zu missbrauchen. Schenken Sie Ihrem Gepäck grösste Aufmerksamkeit, transportieren Sie ausschliesslichen Ihre persönlichen Dinge, kümmern Sie sich nicht um Gepäckstücke anderer Personen und kaufen Sie bei Bedarf neue Koffer und Taschen ausschliesslich in Fachgeschäften.
  • Informieren Sie sich bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten, und erkundigen Sie sich, welche Orte / Quartiere als sicher gelten.
  • In den Stadtzentren ist besondere Vorsicht geboten. Meiden Sie die Altstadt von Kingston, und Montego Bay nach Einbruch der Dunkelheit.
  • Verzichten Sie auf Besuche der ärmeren Stadtquartiere, besonders in Kingston.
  • Von nächtlichen Spaziergängen wird generell abgeraten.
  • Benutzen Sie ausschliesslich offizielle Taxis, die Sie an der Bezeichnung JUTA (Jamaican United Travel Association) oder den rot-weissen "PP"-Nummernschildern erkennen.
  • Nehmen Sie keine Anhalter mit.
  • Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch!
  • Frauen wird davon abgeraten, das Land alleine zu bereisen.
Verkehr und Infrastruktur

In Jamaika herrscht Linksverkehr. Im Landesinnern sind die Strassen oft schmal, kurvenreich und in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer und streunende Tiere bilden ein zusätzliches Unfallrisiko. Verzichten Sie deshalb auf nächtliche Überlandfahrten. Die öffentlichen Busse sind schlecht unterhalten, und es sind darin oft Diebe am Werk.
Bei Unfällen ist es ratsam, nach Möglichkeit weiterzufahren und sich beim nächsten Polizeiposten zu melden.

Besondere rechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Handlungen sind strafbar. Die Bevölkerung reagiert häufig feindselig auf Personen, die sich als homosexuell zu erkennen geben. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen geahndet. 
Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche medizinische Versorgung und sanitäre Einrichtungen, Gewalt etc.



Naturbedingte Risiken

Jamaika liegt in einer Erdbebenzone. Von Juni bis November muss mit heftigen Wirbelstürmen (Hurrikanen) gerechnet werden; beachten Sie die Wettervorhersagen. Im Extremfall können solche Stürme Überschwemmungen und Infrastrukturschäden verursachen. Auch der Reiseverkehr kann vorübergehend beeinträchtigt werden.
  • Office of Disaster Preparedness and Emergency Management of Jamaica

  • Weltorganisation für Meteorologie (WMO)
  • Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

    Gesundheit
    In Kingston, Mandeville und Montego Bay ist die medizinische Versorgung beschränkt, ausserhalb dieser drei Städte ist sie nicht gewährleistet. Ernsthafte Krankheiten und Verletzungen werden mit Vorteil im Ausland (USA oder Europa) behandelt.
    Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

    Nützliche Adressen
    Notruf Polizei: 119
    Notruf Ambulanz und Feuer: 110
    Hurrikanwarnungen: 116

    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.