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Reisehinweise Costa Rica
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Letzte Aktualisierung: 08.06.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Costa Rica kann als stabil bezeichnet werden.
Kleinkriminalität ist verbreitet. Vermehrt sind auch bewaffnete Überfälle zu verzeichnen. Schiessereien zwischen kriminellen Banden können auch unbeteiligte Personen gefährden. Wiederholt sind ausländische Touristen unter ungeklärten Umständen verschwunden; es muss von einem kriminellen Hintergrund ausgegangen werden.
Die Diebe sind oft in Banden organisiert, die sich auf Taschen- und Entreissdiebstahl und das Aufbrechen von Autos spezialisiert haben. Sie sind in den Touristendestinationen besonders aktiv: Karibikküste von Puerto Limón bis Puerto Viejo, Manuel Antonio, Jacó, am Rio Tárcoles, in Bussen sowie im Zentrum und bei den Busbahnhöfen von San José. Bei sogenannten Express-Entführungen wird das Opfer zu Bargeldbezügen mit der Kreditkarte gezwungen. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
- Deponieren Sie Ihren Reisepass im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Passkopie auf sich (einschliesslich der Seite mit dem Einreisestempel).
- Lassen Sie Fahrzeuge nie unbeaufsichtigt und parken Sie wenn möglich auf bewachten Parkplätzen.
- Reagieren Sie auf Hilfsangebote bei Pannen mit grösster Vorsicht, denn oft entpuppen sich die "Helfer" als Diebe.
- Nehmen Sie wenn möglich registrierte Taxis; sie sind an der roten Farbe und einem dreieckigen Schild auf dem Dach erkennbar.
- Verzichten Sie im Zentrum von San José und in abgelegenen Gebieten auf nächtliche Spaziergänge.
- Leisten Sie bei einem Überfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft nimmt zu.
Der Strassenzustand ist teilweise mangelhaft. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bildet ein zusätzliches Risiko. Verzichten Sie wegen der erhöhten Unfall- und Überfallgefahr auf nächtliche Überlandfahrten. Mietwagen sind oft schlecht gewartet; kontrollieren Sie deshalb bei der Übernahme Bremsen, Lichter etc.
Die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich von Risikosportarten ist sehr unterschiedlich (z.B. River-Rafting). Berücksichtigen Sie ausschliesslich Firmen mit einer Zulassung der costaricanischen Behörden.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringen Mengen und bei jeder Art von Drogen hart bestraft (8 bis 20 Jahre Gefängnis).
Die Haftbedingungen sind häufig prekär: überfüllte Zellen, unzulängliche hygienische Verhältnisse und Ernährung etc.
Juristische Verfahren und polizeiliche Ermittlungen verlaufen anders als in der Schweiz: Es muss mit langen Wartefristen gerechnet und den lokalen Gegebenheiten Rechnung getragen werden. Die Dienste eines sorgfältig ausgewählten lokalen Anwalts sind unerlässlich.
Costa Rica liegt in einer Erdbebenzone. Erdbeben und Vulkanausbrüche sind jederzeit möglich.
Von Mai bis Oktober/November muss mit Hurrikanen gerechnet werden; sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Flutwellen auslösen.
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in San José.
Unternehmen Sie Ausflüge in den Dschungel und auf Vulkane nur mit ortskundigen Führern und guter Ausrüstung. Beachten Sie auch die Warnungen und Instruktionen der Behörden, z.B. Absperrungen um aktive Vulkane, Evakuationsbefehle.
Ausserhalb von San José ist die medizinische Versorgung nicht in jedem Fall gewährleistet.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


