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Reisehinweise Bahamas
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Letzte Aktualisierung: 15.05.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die politische Lage kann als stabil bezeichnet werden.
In den grösseren Städten auf den Inseln New Providence (Nassau) und Grand Bahama (Freeport) wird eine Zunahme der Kriminalität verzeichnet. Dabei steigt auch die Gewaltanwendung. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
- Deponieren Sie Ihre Dokumente und Wertsachen im Hotelsafe; tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Reisepasses auf sich.
- Verzichten Sie auf New Providence und Grand Bahama generell auf nächtliche Spaziergänge ausserhalb der Hotelanlagen.
- Halten Sie sich auch tagsüber nicht alleine in isolierten Gebieten / Quartieren auf.
- Leisten Sie bei einem Raubüberfall keinen Widerstand, denn die Gewaltbereitschaft ist hoch.
Es herrscht Linksverkehr.
Mangels gesetzlicher Vorschriften ist die Qualität der Sicherheitsvorkehrungen und des Materials im Bereich des Wassersports sehr unterschiedlich; informieren Sie sich deshalb bei den lokalen Anbietern über die Sicherheitsmassnahmen und prüfen Sie die Sportgeräte.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehrjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) und/oder substanziellen Bussen geahndet. Für schwere Vergehen wie Mord und Landesverrat kann die Todesstrafe ausgesprochen werden.
Die Haftbedingungen sind prekär.
Von Juni bis November muss mit Hurrikanen gerechnet werden; beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
Government of the Bahamas (Weather)
Weltorganisation für Meteorologie (WMO)
Ausserhalb von Nassau und Freeport ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Notruf-Nummern: 911 oder 919
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


