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Reisehinweise Vereinigte Staaten von Amerika
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Letzte Aktualisierung: 02.04.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Das Land ist stabil.
Das US Department of Homeland Security (DHS) weist jedoch auf die Möglichkeit von Terroranschlägen hin.
DHS
Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Die Kriminalitätsrate kann je nach Ortschaft und Stadtteil erheblich variieren. Erkundigen Sie sich an Ihren jeweiligen Aufenthaltsorten bei Bekannten, Geschäftspartnern oder im Hotel über die lokalen Gegebenheiten. Erkundigen Sie sich, ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten. Beachten Sie überall die allgemeinen Vorsichtsmassnahmen gegen Kleinkriminalität.
Wer Verkehrsbussen nicht bezahlt, riskiert eine Einreisesperre oder Probleme bei der nächsten Einreise - unter Umständen sogar ein Strafverfahren.
Falls Sie von der Polizei angehalten werden, bleiben Sie im Fahrzeug sitzen und legen Sie die Hände aufs Steuerrad, bis die Beamten bei Ihnen sind und weitere Anweisungen geben.
Planen Sie im Flugverkehr genügend Zeit für die verschärften Sicherheitskontrollen ein. Die Transportation Security Administration (TSA) informiert über wichtige sicherheitsrelevante Bestimmungen und Verhaltensregeln in den Flughäfen, die unbedingt einzuhalten sind: Check-In, verbotene Gegenstände, bei den Kontrollen zu vermeidende Bemerkungen wie Anspielungen auf Waffen und Bomben etc. Die TSA behält sich das Recht vor, Fluggepäck bei Verdacht aufzubrechen; sie empfiehlt deshalb, das Gepäck nicht zu verschliessen.
Die Rechtsprechung kann sich in den einzelnen Bundesstaaten stark unterscheiden. Sie orientiert sich oft an rigideren Moralvorstellungen als in der Schweiz. Es ist beispielsweise verboten, oben-ohne oder nackt zu baden (auch für Kinder), auf öffentlichem Grund zu urinieren oder nicht vollständig angezogene Kinder zu fotografieren (auch zu Hause). Alkoholkonsum ist für Personen unter 21 Jahren verboten. Ausserdem darf Alkohol weder in der Öffentlichkeit konsumiert noch sichtbar herumgetragen werden.
Es ist strafbar, Kinder unter 12 Jahren unbeaufsichtigt zu lassen, sei dies zu Hause, im Hotel oder im Auto usw.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit mehreren Jahren Haft (Drogenhandel bis lebenslänglich) und einer Einreisesperre bestraft.
In einigen Bundesstaaten wird für schwere Delikte (z.B. Mord) die Todesstrafe verhängt.
Tornados können im ganzen Land und während des ganzen Jahres auftreten. Sie entwickeln sich unter gewissen Bedingungen bei Gewittern. Hurrikane bedrohen von Mai bis November den Golf von Mexiko und die Ostküste. Beachten Sie die Wettervorhersagen sowie die Warnungen und Anweisungen der Behörden.
National Weather Service and Hurricane Center
Waldbrände können im ganzen Land vorkommen. Das National Interagency Fire Center informiert über die aktuellen Brandherde.
National Interagency Fire Center
Teile der USA sind erdbebengefährdet. Das Risiko ist in Alaska, Hawaii und Kalifornien am höchsten. Erd- und Seebeben können neben Verwüstungen auf dem Land auch Tsunami auslösen. Informieren Sie sich in den Hotels oder bei Ihren Gastgebern über das Erdbebendispositiv (Ausgänge, Sammelpunkte etc.).
USGS Earthquake Hazards Program
Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Behörden und melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung (Botschaft oder Generalkonsulat).
Die medizinische Versorgung ist gewährleistet. Auch in Notfällen verlangen Krankenhäuser eine finanzielle Garantie, bevor sie Patienten behandeln (Kreditkarte oder Vorschusszahlung).
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
In mehreren Staaten tritt im Sommer und im Herbst das West-Nil-Fieber auf, das Hirnhautentzündungen verursachen kann. Das Virus wird durch Stechmücken übertragen (Mückenschutz!).
Visa Waiver Program: Das Visa Waiver Program (VWP) erlaubt schweizerischen Staatsangehörigen unter gewissen Bedingungen die visafreie Einreise in die USA für Ferien-, Geschäfts- und Transitreisen von weniger als 90 Tagen. Diese Regelung gilt aber zum Beispiel nicht für Personen, die
- in den USA eine Schule besuchen
- an einer ernsthaften ansteckenden Krankheit leiden
- drogenabhängig sind
- bei einem früheren Aufenthalt mit dem amerikanischen Gesetz in Konflikt geraten sind.
Vom Visa Waiver Programm können nur Inhaber/innen von maschinenlesbaren Schweizer Pässen profitieren, die vor dem 26.Oktober 2006 ausgestellt worden sind, oder die einen Chip mit biometrischen Daten enthalten. Sie müssen ausserdem mindestens 72 Stunden vor der Abreise übers Electronic System of Travel Authorization (ESTA) eine Berechtigung zur Einreise im Rahmen des VWP beantragen.
ESTA Informationen
ESTA Anmeldung
Erkundigen Sie sich frühzeitig bei der US-Botschaft in Bern über die genauen Einreisebestimmungen, vor allem wenn Sie bei einem früheren Aufenthalt gegen rechtliche Bestimmungen verstossen haben.
US-Botschaft
US-Visit Program: Die US-Immigrationsbehörden prüfen bei der Einreise den Aufenthaltszweck genau. Im Zweifelsfall können sie die Einreise in die USA verweigern. Sie haben elektronisch Zugriff auf sämtliche Daten über Personen, die bei einem früheren Aufenthalt in den USA:
- einen Gerichtsfall nicht geregelt haben. Dazu gehören auch Verkehrsbussen.
- die erlaubte Aufenthaltsfrist überschritten haben, sei es die 90-tägige Aufenthaltsfrist gemäss VWP oder die Frist eines Visums. Diese Vergehen verjähren nicht.
Beachten Sie im Zusammenhang mit der Ein- und Ausreise auch die Bestimmungen des Department of Homeland Security (US-Visit Program).
US-Visit Program
Departure Record: Wenn Sie bei der Einreise aufgefordert werden, ein Formular Departure Record auszufüllen, müssen Sie das Formular aufbewahren und bei der Ausreise wieder vorweisen. Sollte das Formular verloren gehen, muss die Fluggesellschaft resp. das Zollamt des Ausreiseortes informiert und ein Ersatzbeleg ausgefüllt werden. Wenn die Ausreise nicht registriert wird, entstehen Schwierigkeiten bei der nächsten Einreise in die USA. Weitere Details finden Sie auf der Webseite der US-Botschaft in Bern.
US-Botschaft
Polizeikontrollen: Tragen Sie immer den Pass auf sich oder eine Fotokopie davon (samt Kopie des Formulars "Departure Record"), um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.
Notruf-Nummer: 911
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


