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AHV / IV

Beitragspflichtige

Seit dem 1. April 2001 gelten neue Aufnahmebestimmungen für die freiwillige AHV/IV für Auslandschweizer. Seit diesem Datum ist es den Auslandschweizer in Schweden nicht mehr möglich die freiwillige AHV/AI beizutreten.

Für sämtliche Fragen (immer unter Angabe Ihrer AHV-Versichertennummer) wenden Sie sich deshalb bitte direkt an die SAK in Genf, die Adresse finden Sie rechts unter "downloads" 

AHV Rentenbezüger (Altersrente)
Die Rentendossiers werden bei der SAK in Genf bearbeitet. Die gesamte Korrespondenz wird von der SAK mit den Rentenbezügern direkt geführt. Die Botschaft kann deshalb keine Auskünfte betreffend Rentendossiers erteilen, die Adresse der SAK finden Sie unter "downloads".

IV Rentenbezüger
Die Botschaft korrespondiert mit den Rentenbezügern und mit der IV-Stelle in Genf. Die einzelnen Dossiers werden jedoch von der IV-Stelle in Genf bearbeitet.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der WebSite der AHV in Genf.