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Visa
Schengen / Dublin steht für die koordinierten Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten, die individuellen Freiheiten der Bürger auszubauen und die Sicherheit innerhalb Europas gleichzeitig tiefgreifend zu verbessern.
Am Freitag, 12. Dezember 2008 ist das Assoziierungsabkommen der Schweiz an Schengen in Kraft gesetzt worden. Seit diesem Zeitpunkt werden Schengen-Visa für die Einreise in die Schweiz akzeptiert.
Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln (z.B. für Touristen, Studierende, Erwerbstätige oder Rentner). Es lohnt sich, diese vor der Einreise abzuklären. Beabsichtigen Sie eine Reise in die Schweiz, erwarten Sie Besuch aus dem Ausland oder möchten Sie jemanden aus dem Ausland einladen, kann Ihnen das unten aufgeführte Merkblatt für die Einreise in die Schweiz nützlich sein.
- Für kurzfristige Aufenthalte bis maximal 3 Monate innerhalb von sechs Monaten im gesamten Schengenraum brauchen Sie ein Visum. Das Visumsantragsformular Schengen können Sie online ausfüllen.
- Für langfristige, bewilligungspflichtige Aufenthalte in der Schweiz ab drei Monaten brauchen Sie ein nationales Visum D. Dieses Visumantragsformular für nationales Visum D können Sie ebenfalls online ausfüllen.
Merkblatt für die Einreise in die Schweiz (59 Kb, pdf)
Visumantragsformular Schengen (de, it) (261 Kb, pdf)
Visumantragsformular nationales Visum (de, it) (281 Kb, pdf)
Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet).
- Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für Angehörige der Mitgliedstaaten der EU/EFTA können Sie unter folgendem Link abrufen:
Aufenthaltsbewilligungen EU/EFTA-Angehörige
- Die verschiedenen Aufenthaltsbewilligungen für die übrigen Staatsangehörigen können Sie unter folgendem Link abrufen:
Aufenthaltsbewilligungen übrige Staatsangehörige
Weitere Informationen entnehmen Sie der Webseite des Bundesamtes für Migration (BFM).
Bundesamt für Migration (BFM)
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