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Regionales Konsularcenter Südosteuropa
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Tel.: +40 (0)21 206 16 00
Fax: +40 (0)21 206 16 20
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Bulgarien und Rumänien Protokoll II
Übersicht der Ausweis- und Visumvorschriften nach Staatsangehörigkeit

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Visa

Schengen / Dublin
Einreise in die Schweiz (Schengenraum) für Nicht-Schweizer/ innen und Nicht- EU Bürger/ innen
Aufenthalt in der Schweiz EU/EFTA-Angehörige und NICHT-EU/EFTA-Angehörige


Schengen / Dublin


Schengen / Dublin steht für die koordinierten Anstrengungen der EU-Mitgliedstaaten, die individuellen Freiheiten der Bürger auszubauen und die Sicherheit innerhalb Europas gleichzeitig tiefgreifend zu verbessern.
Am Freitag, 12. Dezember 2008 ist das Assoziierungsabkommen der Schweiz an Schengen in Kraft gesetzt worden. Seit diesem Zeitpunkt werden Schengen-Visa für die Einreise in die Schweiz akzeptiert. 


Einreise in die Schweiz (Schengenraum) für Nicht-Schweizer/ innen und Nicht- EU Bürger/ innen


Für die Einreise in die Schweiz gelten unterschiedliche Regeln (z.B. für Touristen, Studierende, Erwerbstätige oder Rentner). Es lohnt sich, diese vor der Einreise abzuklären. Beabsichtigen Sie eine Reise in die Schweiz, erwarten Sie Besuch aus dem Ausland oder möchten Sie jemanden aus dem Ausland einladen, kann Ihnen das unten aufgeführte Merkblatt für die Einreise in die Schweiz nützlich sein.

  • Für kurzfristige Aufenthalte bis maximal 3 Monate innerhalb von sechs Monaten im gesamten Schengenraum brauchen Sie ein Visum. Das Visumsantragsformular Schengen können Sie online ausfüllen.
     
  • Für langfristige, bewilligungspflichtige Aufenthalte in der Schweiz ab drei Monaten brauchen Sie ein nationales Visum D. Dieses Visumantragsformular für nationales Visum D können Sie ebenfalls online ausfüllen.

http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/nld/rkcbnx.Par.0001.File.tmp/Merkblatt_BFM_Einreise_Schweiz_de.pdf Merkblatt für die Einreise in die Schweiz (59 Kb, pdf)

http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/nld/rkcbnx.Par.0008.File.tmp/visumantrag-schen-de-it.pdf Visumantragsformular Schengen (de, it) (261 Kb, pdf)
 
http://www.eda.admin.ch/etc/medialib/downloads/edactr/nld/rkcbnx.Par.0011.File.tmp/visumantrag-visumd-de-it.pdf Visumantragsformular nationales Visum (de, it) (281 Kb, pdf)

Aufenthalt in der Schweiz EU/EFTA-Angehörige und NICHT-EU/EFTA-Angehörige


Wer während seines Aufenthaltes in der Schweiz arbeitet oder sich länger als drei Monate in der Schweiz aufhält, benötigt eine Bewilligung. Diese wird von den kantonalen Migrationsämtern erteilt. Es wird unterschieden zwischen Kurzaufenthalts- (weniger als 1 Jahr), Aufenthalts- (befristet) und Niederlassungsbewilligung (unbefristet).

Weitere Informationen entnehmen Sie der Webseite des Bundesamtes für Migration (BFM).

http://www.bfm.admin.ch/bfm/de/home.html Bundesamt für Migration (BFM)