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Stimmrecht

Seit dem 1. Juli 1992 können sich Schweizer Bürger vom Ausland her an der Bundesabstimmungen- und Wahlen brieflich beteiligen. Dafür müssen Sie u.a. bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen konsularischen Vertretung angemeldet sein und Ihren Wunsch dazu geäussert haben.

Weitere Informationen zu diesem Thema können Sie dem Merkblatt rechts auf dieser Seite entnehmen.