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Reisehinweise Usbekistan
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Letzte Aktualisierung: 21.11.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
Die Lage ist vordergründig ruhig. Dennoch bleiben seit der Niederschlagung eines Volksaufstands in Andischan im Mai 2005 gewisse Spannungen bestehen. Auch die Instabilität im Nachbarland Afghanistan muss in Betracht gezogen werden.
Terroranschläge können im ganzen Land nicht völlig ausgeschlossen werden. Die Rubrik Terrorismus und Entführungen macht auf die Risiken des Terrorismus aufmerksam.
Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien und bei Ihrem Reiseveranstalter über die aktuelle Lage, und meiden Sie Demonstrationen jeder Art. Informieren Sie die Schweizerische Botschaft in Taschkent über Ihren Aufenthalt und teilen Sie ihr folgende Angaben mit: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Usbekistan und in der Schweiz.
tas.vertretung@eda.admin.ch
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Ein gewisses Sicherheitsrisiko besteht in der Region des Chatkal Nationalparks östlich von Taschkent sowie in den Grenzgebieten der Region Surkhandarja und des südlichen Fergana-Tals. Informieren Sie sich bei den lokalen Behörden über die aktuelle Lage und lassen Sie Vorsicht walten.
Meiden Sie die Grenzzonen zu Afghanistan wegen der dort herrschenden Unsicherheit.
Teile der Grenzzonen zu Tadschikistan und Kirgisistan sind vermint. Halten Sie sich ausserhalb der Ortschaften strikt an die häufig benutzten Strassen und informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung. Die Grenzübergänge zwischen Usbekistan und Kirgisistan sind zeitweise geschlossen.
Kleinkriminalität und vereinzelte Überfälle kommen vor. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
- Nehmen Sie nur Taxis, die als solche gekennzeichnet sind.
- Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge, besonders in unbeleuchteten Quartieren / Gebieten.
Gleichgeschlechtliche Handlungen sind verboten. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Kritik an der Regierung und am politischen System kann bestraft werden.
Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte Ernährung, Tuberkulose-Ansteckungsgefahr, etc.
Die Mehrheit der Bevölkerung bekennt sich zum Islam. Passen Sie Verhalten und Kleidung den lokalen Gepflogenheiten an.
Das Land liegt in einer Erdbebenzone.
Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die schweizerische Botschaft in Taschkent.
Die medizinische Versorgung ist nicht in jedem Fall gewährleistet. Eigenes Verbandmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen. Bei ernsthaften Verletzungen und Erkrankungen empfiehlt sich die Rückkehr in die Schweiz.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg ist nicht immer und nicht überall möglich.
Ausserhalb der touristischen Städte und Routen gibt es für Ausländer gesperrte oder nur mit Sonderbewilligung bereisbare Gebiete.
Reisende müssen sich sofort nach Ankunft beim lokalen Meldeamt OVIR registrieren lassen. Die Registrierung wird in der Regel durchs Hotel oder die Reiseleitung erledigt. Falls Sie nicht in einem Hotel logieren, weisen Sie die usbekische Botschaft bei der Einholung des Visums darauf hin.
Überprüfen Sie Ihre OVIR-Registrierung und sehen Sie davon ab, Registrierungsbelege durch Dritte beschaffen zu lassen. Der OVIR-Registrierungsbeleg muss bei der Ausreise vorgelegt werden. Die Einhaltung der melderechtlichen Vorschriften wird von den zuständigen usbekischen Behörden genau überprüft. Verfehlungen können hohe Strafen und grosse Schwierigkeiten bei der Ausreise zur Folge haben.
Die usbekischen Botschaften in Berlin und Paris erteilen nähere Auskunft über die nicht zugänglichen Gebiete und die Meldevorschriften beim lokalen Meldeamt OVIR.
Tragen Sie immer den Pass (Originaldokument) auf sich, um sich bei den häufigen Polizeikontrollen ausweisen zu können.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


