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Reisehinweise Timor-Leste

Letzte Aktualisierung: 24.04.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Naturbedingte Risiken
Gesundheit

Besondere Hinweise
Nützliche Adressen


Grundsätzliche Einschätzung

Das Land ist seit dem 20. Mai 2002 unabhängig. Die Lage ist ruhig aber fragil. Unruhen können nicht ausgeschlossen werden.

Im August 2006 wurde die United Nations Integrated Mission in Timor-Leste (UNMIT) eingesetzt. Sie unterstützt die Regierung und die Polizei in den Bereichen Verwaltung und öffentliche Sicherheit.

Informieren Sie sich vor und während der Reise in den Medien über die Sicherheitslage. Befolgen Sie die Anweisungen der Behörden (Ausgangssperren usw.) und meiden Sie Kundgebungen jeder Art.

Kriminalität

Gewaltkriminalität ist verbreitet. Besonders nach Einbruch der Dunkelheit besteht die Gefahr von Überfällen, und es kommt vor, dass Fahrzeuge mit Steinen beworfen werden. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Lassen Sie Ihren Aufenthalt vorzugsweise von einer ortskundigen Vertrauensperson organisieren und befolgen Sie deren Anweisungen.
  • Reisen Sie möglichst nicht alleine und ausschliesslich tagsüber.
  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.

In den umliegenden Gewässern ist es wiederholt zu Piratenüberfällen gekommen, die sich gegen Fischerboote und Handelsschiffe richten. Überfälle auf Jachten können nicht ausgeschlossen werden.
International Maritime Bureau
International Maritime Organization



Verkehr und Infrastruktur

Die Strassen sind oft in schlechtem Zustand. Das unvorhersehbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer bildet ein zusätzliches Risiko. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Infrastruktur und Verwaltung sind noch im Auf- und Ausbau begriffen. Ausserhalb von Dili ist die Infrastruktur für Reisende (Unterkünfte, Restaurants usw.) rar und meistens sehr bescheiden.



Besondere rechtliche Bestimmungen
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei kleinen Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen (bis lebenslänglich) geahndet. Die Haftbedingungen sind schwierig; die Insassen müssen selbst für die Ernährung und medizinische Versorgung aufkommen.

Naturbedingte Risiken
Timor-Leste liegt in einer Erdbebenzone. Von November bis April können vereinzelte Zyklone auftreten.
  • Weltorganisation für Meteorologie (WMO)


  • Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden.

    Gesundheit
    Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (z.B. Australien oder Singapur) behandelt werden.
    Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
    Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.

    Besondere Hinweise
    Der US-Dollar gilt als offizielle Währung.

    Nützliche Adressen

    Notruf Polizei: +670 112 / 3319547 / 3310519
    Notruf Ambulanz: +670 4430009
    UNMIT: Informationen über die aktuelle Lage

    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden. Im Fall von Unruhen können Sie eine der folgenden Botschaften in Dili kontaktieren: Portugiesische Botschaft (Tel. +670 3312533 /4 /5 /6) und Australische Botschaft (Tel. +670 3322111).
    Schweizerische Vertretungen im Ausland

    Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
    Ausländische Vertretungen in der Schweiz



    Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.