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Reisehinweise Syrien

Letzte Aktualisierung: 22.03.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Nützliche Adressen







Grundsätzliche Einschätzung

Das EDA rät von Reisen nach Syrien ab.

Das EDA empfiehlt Schweizer Staatsangehörigen, die sich in Syrien aufhalten, das Land sofort zu verlassen solange noch kommerzielle Transportmittel zur Verfügung stehen.

Der Entscheid zur Ausreise ist ein individueller Entscheid. Schweizer Bürger, die beschliessen, im Land zu bleiben oder entgegen der Empfehlung des EDA nach Syrien zu reisen, müssen sich bewusst sein, dass die Schweiz unter Umständen nur noch begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Erbringung von Dienstleistungen oder Hilfeleistungen in Notfällen hat.

Die Schweizerische Botschaft in Damaskus wurde am 29. Februar 2012 temporär geschlossen. Die in Syrien wohnhaften Schweizer Bürger werden zukünftig durch die Schweizerische Botschaft in Beirut betreut (Tel. +961 1 324 129).
Schweizer Bürger, die Hilfe benötigen, können sich an die Schweizerische Botschaft in Beirut oder an die Helpline des EDA in Bern (+41 800 24-7-365) wenden.
Schweizerische Botschaft Beirut
EDA-Helpline

Seit Anfang März 2011 kommt es zu Demonstrationen für und gegen die Regierung sowie zu Gewaltakten. Die Protestbewegung hat sich inzwischen im ganzen Land ausgebreitet. Gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen syrischen Sicherheitskräften und bewaffneten Oppositionsgruppen fordern täglich Todesopfer und Verletzte. Zeitweise riegeln die Sicherheitskräfte einzelne Ortschaften ab. Seit Ende Dezember 2011 ist es zu mehreren Anschlägen unter anderem in Damaskus und Aleppo gekommen, die zahlreiche Todesopfer und Verletzte gefordert haben. In den Grenzgebieten haben die syrischen Behörden Minen verlegt.

Die Lage ist sehr gespannt und verschlechtert sich zusehends.



Nützliche Adressen
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.