Bundesverwaltung admin.ch
Eidgenössisches Departement für
auswärtige Angelegenheiten

Navigation

Hauptnavigation

Subnavigation

Weitere Informationen

Schnellsuche

Reise Checkliste

Sie befinden sich hier:

Reisehinweise Pakistan

Letzte Aktualisierung: 08.05.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten

Naturbedingte Risiken
Gesundheit
Nützliche Adressen

Grundsätzliche Einschätzung

Wegen verschiedener, hoher Risiken wird von Touristen- und anderen nicht dringenden Reisen nach Pakistan abgeraten.

Falls sich eine Reise nicht aufschieben lässt, beachten Sie die folgenden Informationen und Empfehlungen, und hinterlegen Sie bei der schweizerischen Botschaft in Islamabad oder dem Generalkonsulat in Karachi folgende Angaben: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Pakistan und in der Schweiz.
isl.vertretung@eda.admin.ch
kar.vertretung@eda.admin.ch

Die Sicherheitslage hat sich seit dem Sommer 2008 zusehends verschlechtert. Die politische und soziale Lage ist gespannt, und es besteht die Gefahr von politisch-religiös motivierten Gewalttaten. Unruhen können jederzeit unvermittelt ausbrechen. Sie sind Ausdruck von Spannungen zwischen verschiedenen muslimischen Glaubensrichtungen oder zwischen religiösen Extremisten und dem Staat. Demonstrationen sind oft von gewalttätigen Ausschreitungen begleitet.

Mit Terroranschlägen muss im ganzen Land gerechnet werden. Seit 2007 hat die Zahl der Anschläge zugenommen. Sie fordern regelmässig zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Anschläge richten sich auch gezielt gegen Ausländer, westliche Einrichtungen und christliche Institutionen. In Islamabad wurden zum Beispiel im Jahr 2008 Attentate auf ein bei Ausländern beliebtes Restaurant und auf ein internationales Hotel verübt. In den Städten Peshawar, Quetta, Lahore und Karachi kommt es immer wieder zu blutigen Anschlägen.

Die Zahl der Entführungen durch kriminelle und terroristische Gruppierungen nimmt zu. Das Risiko ist nicht nur für die einheimische Bevölkerung gross, sondern auch für ausländische Staatsangehörige mit oder ohne pakistanische Abstammung: Im Juli 2011 wurden zwei Personen aus der Schweiz entführt, im August 2011 ein amerikanischer und im Januar 2012 drei europäische Hilfswerkmitarbeiter.

Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.

Zwischen Pakistan und Indien bestehen langjährige politische Spannungen. Die beiden Regierungen haben verschiedene vertrauensbildende Massnahmen angeordnet. Eine Lösung des Konflikts ist aber noch nicht erkennbar und eine erneute Verschlechterung der Situation kann nicht ausgeschlossen werden.

Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Sicherheitslage in Ihren Zielgebieten, sei es über die Medien oder die lokalen Sicherheitsbehörden. Bei Geschäftsreisen ist es von Vorteil, auch einen pakistanischen Geschäftspartner über die genauen Verhältnisse vor Ort zu befragen.

Meiden Sie Menschenansammlungen und grössere Gruppen von Sicherheitskräften sowie Demonstrationen jeder Art; sie gelten als mögliche Anschlagsziele. Dasselbe gilt für belebte Plätze und Märkte, für religiöse Stätten von Minderheiten sowie die Nähe von Einrichtungen und Gebäuden von Regierung, Armee und Polizei.



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Verschiedene Gebiete dürfen nur mit einer Sondergenehmigung besucht werden - auch solche, die in diesem Kapitel nicht aufgezählt werden. Die pakistanischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaft in Bern und Generalkonsulat in Zürich) erteilen nähere Auskunft darüber.

Islamabad: In Islamabad wurden in den Jahren 2008 und 2009 mehrere Bombenanschläge auf Ziele mit einem Bezug zum Westen verübt, z.B. bei Ausländern beliebtes Restaurant, Hotel Marriott. Beschränken Sie Ihren Aufenthalt auf das notwendige Minimum und lassen Sie sich in dieser Stadt von einer lokalen Vertrauensperson beraten und begleiten. Verzichten Sie möglichst auf Restaurantbesuche, und meiden Sie die grossen Shopping Centers während der Hauptgeschäftszeiten.

Lahore: Seit 2009 sind in Lahore tödliche Anschläge gegen religiöse Stätten und Märkte verübt worden. Beschränken Sie Ihren Aufenthalt auf das notwendige Minimum und lassen Sie sich in dieser Stadt von einer lokalen Vertrauensperson beraten und begleiten. Meiden Sie die grossen Shopping Centers während der Hauptgeschäftszeiten.

Nördliche Landesteile: Gilgit ist wiederholt Schauplatz von inner-religiösen Auseinandersetzungen geworden. In solchen Fällen kann kurzfristig eine Ausgangssperre über die Stadt verhängt werden. Informieren Sie sich vor und während der Reise über die aktuelle Sicherheitslage.
Wählen Sie das Flugzeug, um nach Chitral, Gilgit und Skardu zu reisen;
von Autofahrten an diese Destinationen wird abgeraten. Die Hauptstrasse Karakorum Highway sowie die Strassen nach Chitral führen durch unruhige Gebiete, und auf den Nebenrouten ist die Überfallgefahr hoch.

Khyber Pakhtunkhwa KPK (vormals North West Frontier Province): Die bewaffneten Auseinandersetzungen in den Stammesgebieten (s. unten Grenzgebiete zu Afghanistan) strahlen vermehrt in die übrigen Gebiete dieser Provinz aus. Die Sicherheitslage in der Provinz verschlechtert sich seit Sommer 2007 laufend. Von Reisen nach KPK wird abgeraten (inkl. Swat Valley).

Grenzgebiete zu Afghanistan: Die Grenzzone zu Afghanistan ist unsicher. Die vorwiegend autonomen Stammesgebiete (Federally Administered Tribal Areas FATA) gelten als Rückzugsgebiet afghanischer Talibankämpfer. Militärische Einsätze und Gefechte sind häufig. Ausserdem besteht in einzelnen Regionen die Gefahr von Landminen. Von Reisen in die Grenzgebiete zu Afghanistan wird abgeraten, einschliesslich der Stammesgebiete.

Grenzgebiete zu Indien: In Kaschmir sind Teile der Waffenstillstandsline (Line of Control) vermint. Trotz eines im November 2003 erklärten Waffenstillstands können bewaffnete Übergriffe nicht völlig ausgeschlossen werden. Von Reisen entlang der Waffenstillstandslinie wird abgeraten. Das Gebiet ist ausserdem nur mit offizieller pakistanischer Genehmigung zugänglich.
Der einzige, für Ausländer geöffnete Grenzübergang zwischen Indien und Pakistan befindet sich in Wagah zwischen Lahore und Amritsar.

Balochistan, nördlicher Sindh und südlicher Punjab: In weiten Teilen dieser Regionen besteht ein erhöhtes Entführungsrisiko, und die Gefahr von bewaffneten Überfällen ist gross. Im Juli 2011 wurden in Balochistan zwei Personen aus der Schweiz entführt. Sie konnten im März 2012 fliehen. Ein britischer Mitarbeiter des Roten Kreuzes wurde im April 2012 drei Monate nach seiner Entführung ermordet aufgefunden.
In Balochistan haben ausserdem bewaffnete Auseinandersetzungen zwischen der Armee und aufständischen Stammesgruppen die Sicherheitslage massiv verschlechtert. Anschläge sind häufig und richten sich vor allem gegen Regierungseinrichtungen und gegen die Infrastruktur (z.B. Strassen- und Bahnverkehr). Teile der Provinz sind vermint.
Von Reisen nach Balochistan wird abgeraten. In der Provinz Sindh wird abgeraten von Reisen in die Stadt Nawabshah und die Gebiete nördlich davon. Lassen Sie sich bei dringenden beruflichen Reisen im südlichen Punjab von einer lokalen Vertrauensperson beraten und begleiten.

Karachi: Die Gewaltkriminalität in Karachi ist sehr hoch. Entführungen durch kriminelle Gruppen zwecks Lösegelderpressung sind häufig. Der Besitz von Schusswaffen ist verbreitet. Die hohen politischen Spannungen führen zu zahlreichen gezielten Tötungen von Exponenten der verfeindeten politischen Lager und zu Ausschreitungen. Auch Anschläge kommen immer wieder vor. Die Gefahrenzonen können sich laufend ändern. Meiden Sie die Stadtteile, in denen das Risiko besonders hoch ist: Baldia Town, Orangi Town, Lyari, Malir und Khakrapar, Sohrab Goth, Korangi, Liaquatabad, Pak Colony. Lassen Sie sich bei dringenden beruflichen Aufenthalten in den übrigen Quartieren von einer lokalen Vertrauensperson beraten und begleiten.

Kriminalität

Kriminalität ist ein zunehmendes Problem, besonders auch in den Gebieten, die von den schweren Überschwemmungen vom Sommer 2010 betroffen sind. Taschen- und Entreissdiebstähle, Raubüberfälle sind häufig, ebenso Autodiebstähle unter Androhung / Anwendung von Gewalt. Sexualverbrechen kommen vor. Beachten Sie unter anderem nachstehende Vorsichtsmassnahmen:

  • Tragen Sie keine Wertgegenstände (Uhren, Schmuck usw.) und nur wenig Geld auf sich.
  • Unternehmen Sie Reisen ausschliesslich mit einem anerkannten, ortskundigen Führer.
  • Benutzen Sie in den Grossstädten (besonders Karachi) für Flughafen-Transfers Hotelbusse oder lassen Sie sich von einer Kontaktperson abholen.
  • Geschäftsreisende sollten sich ihren Aufenthalt durch eine vertrauenswürdige lokale Kontaktperson organisieren lassen.


Verkehr und Infrastruktur

Viele Strassen sind in schlechtem Zustand. Das unberechenbare Verhalten der verschiedenen Verkehrsteilnehmer (Autos, Fahrräder, Fussgänger etc.) stellt ein hohes Unfallrisiko dar, auch bei Reisen mit Überlandbussen. Für Reisen mit einem Personenauto ist es deshalb empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern einen Wagen mit Chauffeur zu mieten. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.

Die teilweise veraltete Infrastruktur des Eisenbahnnetzes hat wiederholt zu schweren Unfällen geführt.

Im Sommer 2010 haben aussergewöhnlich heftige Regenfälle in weiten Teilen des Landes schwere Überschwemmungen und Erdrutsche verursacht. Über Tausend Menschen sind ums Leben gekommen, Millionen sind obdachlos geworden. Die Infrastrukturschäden sind massiv. Besonders betroffen sind der Norden des Landes und das Einzugsgebiet des Indus-Flusses.



Besondere rechtliche Bestimmungen

Verboten sind unter anderem aussereheliche und homosexuelle Beziehungen, Alkohol am Steuer (0 Promille!), Glücksspiele sowie die Einfuhr von Alkohol und Schweinefleisch. Es ist ebenfalls untersagt, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Brücken usw.) zu fotografieren. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet (bis lebenslänglich). Für Drogenschmuggel und Gotteslästerung kann die Todesstrafe verhängt werden.

Die Haftbedingungen sind prekär: überfüllte Zellen, mangelhafte hygienische Versorgung, Gewalt unter den Häftlingen etc.

Bergbesteigungen müssen generell, Trekkings in gewissen Gebieten, durch das Ministerium für Tourismus bewilligt werden. Vergewissern Sie sich, dass die Organisatoren einer Expedition alle Vorschriften einhalten, auch jene für die Registrierung bei einer Rettungsgesellschaft.

Kulturelle Besonderheiten
Pakistan ist ein muslimisches Land. Passen Sie Ihr Verhalten und Ihre Kleidung den lokalen Gepflogenheiten und den religiösen Empfindungen an. Radfahrer in leichter Bekleidung (unbedeckte Beine etc.) sind in abgelegenen Gebieten wiederholt mit Steinen beworfen worden.

Naturbedingte Risiken

Das Land liegt in einer Erdbebenzone.
Während des Sommermonsuns (Juli/August) muss im Norden des Landes mit starken Regenfällen gerechnet werden. Sie können Überschwemmungen, Erdrutsche und Infrastrukturschäden verursachen. Die Küste wird vereinzelt von heftigen Wirbelstürmen heimgesucht.
  • Pakistan Meteorological Department
  • Sollte sich während Ihres Aufenthalts eine Naturkatastrophe ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die nächste schweizerische Vertretung (Botschaft in Islamabad oder Konsulat in Karachi).

    Gesundheit

    Ausserhalb der Grossstädte ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Personen mit einem negativen Rhesusfaktor können unter Umständen nur mit Schwierigkeiten eine Bluttransfusion erhalten. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen ausserhalb Pakistans behandelt werden.
    Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
    Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf. Während und nach Überschwemmungen treten vermehrt Krankheiten auf, die durch (verschmutztes) Wasser übertragen werden.

     



    Nützliche Adressen
    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.