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Reisehinweise Iran
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Letzte Aktualisierung: 01.12.2011 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
Seit den Präsidentschaftswahlen vom 12. Juni 2009 und den anschliessenden Demonstrationen bestehen latente Spannungen im Land, speziell in den grösseren Städten. Sie haben wiederholt zu Kundgebungen geführt, besonders während (religiösen) Feiertagen und Gedenktagen. Dabei ist es verschiedentlich zu gewaltsamen Zusammenstössen zwischen den Sicherheitskräften und Demonstranten gekommen, die Todesopfer und Verletzte gefordert haben. Mit weiteren Ereignissen dieser Art muss gerechnet werden.
Die Verschärfung der Sanktionen westlicher Länder gegen Iran können zu Protesten gegen ausländische Botschaften führen. Ende November 2011 sind Demonstranten in die britische Botschaft eingedrungen.
Seit 2005 sind in verschiedenen Landesteilen mehrere Bombenanschläge verübt worden. Die iranische Regierung warnt vor weiteren Attentaten. Die Sicherheitsmassnahmen sind verschärft worden. Es wird empfohlen, wachsam zu sein und die Anweisungen der Behörden zu befolgen. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.
Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage in den Medien und über Ihren Reiseveranstalter und meiden Sie grössere Menschenansammlungen (z.B. auch Fussballspiele) und Demonstrationen jeder Art. Treten Sie generell mit Zurückhaltung auf. Individualreisenden wird empfohlen, vor Abreise die Schweizerische Botschaft in Teheran über ihren Aufenthalt zu informieren und folgende Angaben mitzuteilen: Personalien, Reiseplan sowie Kontaktadressen in Iran und in der Schweiz.
teh.vertretung@eda.admin.ch
Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.
Im iranisch-irakischen Grenzgebiet sind zahlreiche Minenfelder (in der Regel Sperrzonen) vorhanden. Der Zugang zu den Grenzstädten Abadan, Khorramshahr, Dasht-e Azadegan und Shush ist für Ausländer nur mit polizeilicher Bewilligung möglich. Wegen latenter Spannungen aufgrund der Nähe zum Irak wird von Reisen ins iranisch-irakische Grenzgebiet abgeraten.
Grenzzone Afghanistan, östliches Kerman und Sistan-Baluchestan: Diese Landesteile stehen teilweise unter dem Einfluss von Drogenhändlerorganisationen, die wiederholt auch Ausländer entführt haben. Die Gefahr von Entführungen dauert an. Extremistische sunnitische Organisationen haben sich zur Gruppenhinrichtung von Reisenden bekannt, unter anderem im Mai 2006 auf der Strasse von Kerman nach Bam. Es wird abgeraten von Reisen in die Grenzzone zu Afghanistan, die Gebiete östlich der Stadt Kerman bis zur pakistanischen Grenze und in die Provinz Sistan-Baluchestan.
Gewaltkriminalität ist relativ selten (Ausnahmen siehe oben). Der zunehmende wirtschaftliche Druck auf die Bevölkerung birgt allerdings die Gefahr einer ansteigenden (Klein-)Kriminalität, z.B. Taschen- und Entreissdiebstähle. Seien Sie wachsam und beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:
- Deponieren Sie Wertsachen und Ausweispapiere im Hotelsafe. Tragen Sie jedoch immer eine Fotokopie des Passes auf sich.
- Es kommt vor, dass sich Diebe als (uniformierte) Polizisten ausgeben. Bestehen Sie darauf, dass Kontrollen lediglich im Hotel oder auf der nächst gelegenen Polizeistation durchgeführt werden.
- Geschäftsreisenden wird empfohlen, vor der Abreise in den Iran die Handelsabteilung der schweizerischen Botschaft in Teheran zu kontaktieren.
Das unberechenbare Verhalten vieler Verkehrsteilnehmer und die mangelhafte Wartung eines grossen Teils der Fahrzeuge (Beleuchtung, Bremsen, Reifen) stellen ein sehr hohes Unfallrisiko dar. Lastwagen sind vor allem nachts und oft unbeleuchtet unterwegs. Für Reisen mit einem Personenauto ist es empfehlenswert, nicht selbst zu fahren, sondern einen Wagen mit Chauffeur zu mieten. Die Verkehrs- und Strassenverhältnisse sind für Velotouren ungeeignet. Von nächtlichen Überlandfahrten wird abgeraten.
Unternehmen Sie Fahrten in die Wüste ausschliesslich in organisierten Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen und in Begleitung eines lokalen Führers. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.
Die Sicherheitsvorkehrungen für Inlandflüge entsprechen oft nicht europäischem resp. internationalem Standard.
Verboten sind unter anderem Einfuhr, Besitz, Handel und Konsum von alkoholischen Getränken, missionarische Tätigkeiten sowie aussereheliche und gleichgeschlechtliche Beziehungen.
Uniformierte Personen, Einrichtungen und Fahrzeuge des Militärs und der Polizei sowie für öffentliche Gebäude (Flug- und Seehäfen, Brücken, Botschaften usw.) dürfen nicht fotografiert werden. Zuwiderhandlungen können als Spionage gewertet und mit langjährigen Haftstrafen geahndet werden.
Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden schon bei geringsten Mengen und bei jeder Art von Drogen mit langjährigen Gefängnisstrafen geahndet.
Für schwere Drogendelikte, Mord, bewaffnete Raubüberfälle und gewisse
andere Straftaten kann die Todesstrafe verhängt werden.
Die Haftbedingungen sind sehr schwierig: mangelhafte hygienische Verhältnisse, sprachliche Barrieren etc.
Iran anerkennt das Doppelbürgerrecht nicht, was für Schweizerisch-Iranische Doppelbürger/-innen folgende Auswirkungen hat:
- Schweizerisch-Iranische Doppelbürger/-innen sind gehalten, mit iranischem Reisedokument ein- und auszureisen. Ausserdem sollten sie Eheschliessungen und die Geburt von Kindern unbedingt in ihre iranische Shenasnameh (Geburtsurkunde) eintragen lassen. Bei Missachtung dieser iranischen Bestimmungen muss mit erheblichen Problemen beim Grenzübertritt (Land- oder Luftweg) gerechnet werden.
- Die Schweiz hat nur begrenzte oder gar keine Möglichkeiten zur Unterstützung von Schweizerisch-Iranischen Doppelbürger/-innen, die Schwierigkeiten mit den iranischen Behörden haben.
Iran ist ein konservativ-muslimisches Land. Passen Sie Kleidung und Verhalten den lokalen Gepflogenheiten sowie den religiösen und nationalen Empfindungen an. Frauen sind einem strikten Verhaltenskodex unterworfen, dessen Nichtbefolgung zu Schwierigkeiten mit der Religionspolizei führen kann, bis hin zur Verhaftung. Fotografieren Sie Menschen nur mit deren Einverständnis.
Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Iraner/in sind die islamischen Verhaltensregeln und Gesetze zu beachten. Der Ehemann hat beispielsweise das Recht, im Extremfall die Ausreise seiner Ehefrau und Kinder - unabhängig von deren Staatsangehörigkeit - zu verhindern. Die Broschüre "Ehen zwischen schweizerischen und muslimischen Partnern - Konflikte erkennen und ihnen vorbeugen" vermittelt sachdienliche Informationen. Sie kann bezogen werden beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung, Dorigny, 1015 Lausanne.
Iran liegt in einem Erdbebengebiet.
Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Teheran.
Ausserhalb von Teheran ist die medizinische Versorgung nur beschränkt gewährleistet. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Es gibt zahlreiche militärische Sperrgebiete im Land. Sie sind in der Regel gekennzeichnet. Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder der Bevölkerung.
Kreditkarten und Traveller-Schecks werden im Iran nicht angenommen. Geldüberweisungen sind nicht möglich. Bringen Sie deshalb eine ausreichende Bargeldreserve mit, vorzugsweise US-Dollars in Noten, die nach 1999 gedruckt worden sind, Euro oder Schweizer Franken.
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


