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Reisehinweise Sierra Leone

Letzte Aktualisierung: 16.11.2011
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Grundsätzliche Einschätzung
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen
Kulturelle Besonderheiten
Gesundheit

Besondere Hinweise
Nützliche Adressen


Grundsätzliche Einschätzung

Seit dem Abzug der UN-Friedenstruppen im Dezember 2005 ist die Lage ruhig geblieben. Der Wiederaufbau des Landes nach dem Bürgerkrieg schreitet voran. Die soziale und wirtschaftliche Lage ist jedoch schwierig. Bei Demonstrationen können Ausschreitungen nicht ausgeschlossen werden.

Verfolgen Sie die Entwicklung der Lage vor und während der Reise in den Medien und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Meiden Sie Demonstrationen und grosse Menschenansammlungen jeder Art.



Kriminalität

Kleinkriminalität ist verbreitet. Vermehrt werden auch Raubüberfälle verübt, vor allem nachts. Beachten Sie unter anderem folgende Vorsichtsmassnahmen:

  • Halten Sie sich strikt an die Anweisungen der Behörden und Ratschläge von ortsansässigen Geschäftspartnern und Bekannten.
  • Seien Sie Dritten gegenüber vorsichtig; geben Sie neuen Geschäftspartnern, Zufallsbekanntschaften oder auch Fahrern und Hauspersonal gegenüber keine Informationen über Geld oder Wertgegenstände, die Sie mitführen
  • Verzichten Sie auf nächtliche Spaziergänge, sei dies in den Städten oder an Stränden.
  • Zwischen dem Flughafen Lungi und Freetown liegt ein Meeresarm. Die Schiffs- und Strassenverbindungen sind zeitweise unzuverlässig; alle sind mit Sicherheitsrisiken verbunden. Erkundigen Sie sich bei einer lokalen Vertrauensperson, welche der angebotenen Transportmöglichkeiten die geeignetste ist und planen Sie die Ankunftszeit Ihrer Reise entsprechend.
  • Kaufen Sie keine auf der Strasse angebotene Diamanten oder Gold; sie sind meistens gefälscht. Siehe auch Kapitel besondere rechtliche Bestimmungen.


Verkehr und Infrastruktur
Der Strassenzustand ist über weite Strecken schlecht, vor allem während der Regenzeit von Mai bis November. Das unvorhersehbare Verhalten der Verkehrsteilnehmer und streunendes Vieh stellen ein erhebliches Unfallrisiko dar. Verzichten Sie auf nächtliche Überlandfahrten.

Besondere rechtliche Bestimmungen
Diamenten dürfen nur mit einer Lizenz gehandelt und/oder ausgeführt werden. Wer gegen dieses Gesetz verstösst, muss mit drakonischen Strafen rechnen. Gleichgeschlechtliche Handlungen sind verboten. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft.
Die Haftbedingungen sind prekär.

Kulturelle Besonderheiten

Traditionelle Werte sind in Sierra Leone von Bedeutung. Passen Sie Ihre Kleidung und Ihr Verhalten den lokalen Gepflogenheiten an. Fotografieren Sie Personen nur mit deren Einverständnis.



Gesundheit
Die medizinische Versorgung ist nur beschränkt gewährleistet. Ernsthafte Erkrankungen und Verletzungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten treten auch Lassa-Fieber und Tuberkulose auf.

Besondere Hinweise

Tragen Sie stets Ihren Ausweis auf sich, um sich bei Personenkontrollen ausweisen zu können.



Nützliche Adressen
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.