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Reisehinweise Äquatorialguinea
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Letzte Aktualisierung: 20.03.2012 Unverändert gültig: |
Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst. |
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Grundsätzliche Einschätzung
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Die politische Lage kann als relativ stabil bezeichnet werden. Meiden Sie dennoch grosse Menschenansammlungen und Kundgebungen jeder Art.
Am 17. Februar 2009 kam es im Regierungsviertel von Malabo zu einem Schusswechsel. Dieser wird im Zusammenhang mit dem zunehmenden regionalen Banditentum gesehen. Weitere Ereignisse dieser Art können nicht ausgeschlossen werden.
Ausserhalb von Malabo und Bata ist die Infrastruktur kaum auf Reisende ausgerichtet. Ausserdem sind Sicherheitskontrollen häufig. Unternehmen Sie Reisen ins Landesinnere wenn möglich nur in Begleitung von Vertrauenspersonen, und zwar auf der Insel wie auf dem Festland.
Gewalttätige und bewaffnete Überfälle kommen vor. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen gegen Diebstähle und Einbrüche. Nachts ist erhöhte Vorsicht geboten; Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit sollten unterlassen werden. Benützen Sie keine Sammeltaxis.
Im Golf von Guinea kommt es zu Piratenüberfällen. Beachten Sie die spezifischen Informationen:
Piraterie
Wegen der häufigen, starken Regenfälle sind Allradfahrzeuge von Vorteil, besonders auf ungeteerten Nebenstrassen. Die Wartung der Flugzeuge auf Inlandflügen entspricht nicht europäischen resp. internationalen Standards.
Es ist verboten, den Präsidentenpalast, öffentliche Gebäude, militärische und polizeiliche Einrichtungen, Brücken, Flug- und Seehäfen etc. zu fotografieren – fragen Sie im Zweifelsfall nach. Öffentliche Kritik an den Behörden kann ebenfalls bestraft werden. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden hart bestraft. Das Rechtswesen entspricht nicht schweizerischem Standard, und die Haftbedingungen sind prekär.
Die medizinische Grundversorgung ist ausserhalb von Malabo und Bata nicht gewährleistet. Ernsthafte Verletzungen und Erkrankungen müssen im Ausland (Europa) behandelt werden.
Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.
Neben anderen (Tropen-)Krankheiten tritt auch Tuberkulose auf.
Einige Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung der lokalen Behörden bereist werden. Erkundigen Sie sich vor Ihrer Abreise bei der Botschaft von Äquatorialguinea in Paris über die einschlägigen Bestimmungen.
Tragen Sie stets Ihre Ausweise auf sich, denn Strassenkontrollen durch Militär und Polizei sind häufig.
Notruf Gendarmerie in Malabo: 090242
Notruf Gendarmerie in Bata: 082903
Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
Ausschluss der Haftung
Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.


