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Reisehinweise Ägypten

Letzte Aktualisierung: 12.03.2012
Unverändert gültig:  

Diese Reisehinweise entsprechen der aktuellen Lagebeurteilung des EDA. Sie werden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Aktuelles
Grundsätzliche Einschätzung
Spezifische regionale Risiken
Kriminalität
Verkehr und Infrastruktur
Besondere rechtliche Bestimmungen

Kulturelle Besonderheiten
Naturbedingte Risiken
Gesundheit
Besondere Hinweise
Nützliche Adressen

Aktuelles

Am 23. Januar 2012 hat das neu gewählte Parlament seine Arbeit aufgenommen. Im Februar 2012 wird noch die zweite, beratende Kammer gewählt. Beide Kammern haben u.a. die Aufgabe, gemeinsam einen 100-köpfigen Rat zu ernennen, welcher eine Verfassung ausarbeiten soll. Diese wird anschliessend dem Volk in einem Referendum vorgelegt. Für Mai/Juni 2012 sind Präsidentschaftswahlen geplant. Die Wahlen sollen am 23. und 24. Mai 2012 stattfinden, allfällige Nachwahlen/Stichwahlen am 16. und 17. Juni 2012. Die Bekanntgabe der Resultate ist für den 21. Juni 2012 geplant.

Der Militärrat bleibt an der Macht bis eine zivile Regierung ernannt ist (voraussichtlich im Juli 2012).

Vor und während dieser Wahlen und Abstimmungen sowie bei Bekanntgabe der Resultate sind vor allem in der Hauptstadt Kairo und den grösseren Städten Demonstrationen möglich. Es besteht ein erhöhtes Risiko von politisch bedingten Gewaltausbrüchen und Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften.
Meiden Sie Wahlveranstaltungen, Wahllokale und Demonstrationen jeder Art. Beachten Sie auch die nachstehenden Informationen und Empfehlungen.



Grundsätzliche Einschätzung

Ende Januar und Anfang Februar 2011 kam es in Kairo und mehreren Städten zu Demonstrationen und Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften, die Verletzte und Todesopfer forderten. Am 11. Februar 2011 trat der ägyptische Präsident Mubarak zurück. Das Militär hat die Macht übernommen und sich zu Reformen bekannt. Die Lage beruhigte sich in der Folge. Im Oktober und November 2011 kam es aber erneut zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den Demonstranten und Sicherheitskräften im Zentrum von Kairo sowie in Alexandria, Suez und weiteren Städten. Mehrere Menschen wurden getötet und zahlreiche verletzt.

Die Spannungen halten an, so dass weitere Demonstrationen und auch Streiks  möglich sind, vor allem in Kairo und den grösseren Provinzstädten. Dabei kann es auch zu Zusammenstössen mit den Sicherheitskräften kommen. Als Folge von lokalen Unruhen können sich Verkehrsbehinderungen ergeben oder kurzfristige Programmänderungen notwendig werden.

Zusätzliches Spannungspotenzial bieten die komplizierten Verhältnisse im Nahen Osten. So führen zum Beispiel die Ereignisse im Gazastreifen und in Syrien immer wieder zu Strassenprotesten. Zudem können sich auch latente Spannungen zwischen Muslimen und koptischen Christen in Gewaltakten äussern.

Seit Oktober 2004 wurden in Kairo und in verschiedenen Feriendestinationen mehrere Anschläge verübt, bei denen Touristen starben oder verletzt wurden. Am 1. Januar 2011 forderte ein Anschlag auf eine Kirche in Alexandria zahlreiche Todesopfer und Verletzte. Das Risiko weiterer Terroranschläge bleibt im ganzen Land bestehen. Lassen Sie Vorsicht walten, besonders in den Grossstädten, auf Märkten und bei touristischen Sehenswürdigkeiten. Beachten Sie auch die Rubrik Terrorismus und Entführungen.

Informieren Sie sich in den Medien über die aktuelle Lage im Land und befolgen Sie die Anweisungen der Sicherheitsbehörden. Bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter. Meiden Sie grosse Menschenansammlungen und Demonstrationen jeder Art und treten Sie generell mit Zurückhaltung auf.  



Spezifische regionale Risiken

Bei der Beschreibung von Gefahrenzonen handelt es sich um ungefähre Angaben; Risiken lassen sich nicht auf exakt umrissene Gebiete einschränken.

Südwesten des Landes und Grenzgebiet zu Sudan: Im September 2008 wurde eine Touristengruppe im Gilf el-Kebir entführt. Im Grenzgebiet zum Sudan sind Banditen und Schmuggler aktiv. Das Entführungsrisiko ist hoch. Von Reisen ins Dreiländereck Ägypten-Libyen-Sudan, einschliesslich Gilf el-Kebir und Gabal Uwainat, wird abgeraten.

Sinai: Die Badeorte an der Küste der Sinai-Halbinsel (z.B. Sharm-el-Sheik oder Dahab) können besucht werden. Grundsätzlich gilt dies auch für den Moses-Berg und das Katharinen-Kloster, welche etwas im Landesinnern liegen. Seit Anfang 2012 ist es jedoch vereinzelt zu Entführungen von Touristen durch Beduinen gekommen. Die Beduinen versuchen dadurch, die Regierung zur Freilassung inhaftierter Familienangehörige zu erpressen. Die Touristen sind nach kurzer Zeit wieder heil freigelassen worden. Beachten Sie die üblichen Vorsichtsmassnahmen und unternehmen Sie Ausflüge ab den Badeorten mit geführten Touren.
Auf der Sinai-Halbinsel sind in den vergangenen Jahren mehrere Anschläge verübt worden. Auch wurden illegale Waffen entdeckt. Das Risiko von Attentaten besteht weiterhin. 
Die Sicherheitslage im Norden und Inneren der Sinai-Halbinsel und im Grenzgebiet zum Gazastreifen ist instabil.
Polizei und Sicherheitskräfte sind wenig präsent und es kommt zu gelegentlichen Auseinandersetzungen mit Beduinen. Die Ereignisse im Gazastreifen können sich ebenfalls auf die Sicherheitslage im Grenzgebiet auswirken. Von Reisen in den Norden und Individualreisen ins Innere des Sinai wird deshalb abgeraten. Meiden Sie zudem das Grenzgebiet zum Gazastreifen grossräumig.
Vorsicht ist zudem im Grenzgebiet zwischen Ägypten/Israel und Jordanien (nördlicher Zipfel des Golf von Aqaba) geboten.
Im September 2011 kam es dort zu Schusswechseln, bei denen Grenzwächter getötet wurden.

Minenfelder: Es gibt in mehreren Landesteilen noch immer unzureichend markierte Minenfelder, besonders in folgenden Gebieten: Sinaï, nicht entwickelte Küstenbereiche entlang des Roten Meeres, Wüste westlich von El Alamein, südliche und westliche Grenzgebiete zum Sudan und zu Libyen (Gilf Kebir, Uweinat). Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei den lokalen Behörden und/oder bei der Bevölkerung und lassen Sie grösste Vorsicht walten.



Kriminalität

Wegen der sozialen und wirtschaftlichen Probleme nimmt die Kriminalität zu. Die Gefahr von Gewaltverbrechen gegen Ausländer ist relativ gering. Frauen wird jedoch zu Vorsicht und Zurückhaltung geraten, denn Meldungen über Sexualdelikte nehmen zu.

Seien Sie nachts und in den Grossstädten besonders vorsichtig und erkundigen Sie sich bei Geschäftspartnern, bei der lokalen Reiseleitung oder im Hotel ob es Quartiere gibt, die gemieden werden sollten.



Verkehr und Infrastruktur

Obwohl der Zustand der Strassen verhältnismässig gut ist, ist der Strassenverkehr gefährlich. Insbesondere auf langen Überlandstrecken sowie auf der Autobahn zwischen Kairo und Alexandria kommt es infolge Fahrens mit überhöhter Geschwindigkeit und Missachtung der Verkehrsregeln oft zu tödlichen Unfällen. Nach Möglichkeit sollten lange Überlandfahrten in Minibussen oder Taxis vermieden werden. Von nächtlichen Überlandfahrten wird generell abgeraten.
Auf bestimmten Strecken wird der Privatverkehr von Ausländern systematisch von Polizeieskorten begleitet. Insbesondere auf den Strecken entlang des Nils nach und durch Mittel- bis Oberägypten ist die Reise im Fahrzeugverband vorgeschrieben.

Tauchunfälle sind relativ häufig. Es ist ratsam, sich an behördlich kontrollierte Tauchschulen zu halten.

Fahrten in die Wüste abseits der asphaltierten Strassen sollten ausschliesslich in Gruppen von mehreren Geländefahrzeugen unternommen werden. Ein Navigationsgerät sowie ein ausreichender Vorrat an Wasser, Nahrungsmitteln, Treibstoff und Ersatzteilen sind überlebenswichtig.



Besondere rechtliche Bestimmungen
Beschimpfungen gegen den Staat oder die Religion können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Es ist verboten, uniformierte Personen, militärische Einrichtungen und öffentliche Bauten (Flughäfen, Bahnhöfe, Brücken, Antennenanlagen usw.) zu fotografieren. Das aussereheliche Zusammenleben (Ausländer/in mit Ägypter/in) ist verboten. Gleichgeschlechtliche Kontakte wurden in letzter Zeit deutlich strenger verfolgt. Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz werden mit äusserster Härte bestraft (Haftstrafen ab zehn Jahren bis hin zur Todesstrafe). Die Haftbedingungen entsprechen in keiner Weise schweizerischem Standard.

Kulturelle Besonderheiten

Ägypten ist ein vorwiegend muslimisches Land. Verhalten und Kleidung sind insbesondere beim Verlassen von Hotelanlagen den lokalen Gepflogenheiten anzupassen. Achten Sie besonders im Umfeld von Moscheen auf bedeckende Kleidung und verzichten Sie vor allem freitags während der Gebetszeit auf die Besichtigungen von Moscheen.

Im Falle einer Heirat zwischen Ausländer/in und Ägypter/in muslimischen Glaubens ist den islamischen Verhaltensregeln und den ägyptischen Gesetzen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die Broschüre "Ehen zwischen schweizerischen und muslimischen Partnern - Konflikte erkennen und ihnen vorbeugen" vermittelt sachdienliche Informationen. Sie kann bezogen werden beim Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung, Dorigny, 1015 Lausanne.
  • Schweizerisches Institut für Rechtsvergleichung
  • Naturbedingte Risiken
    Ägypten liegt in einem Erdbebengebiet. Sollte sich während Ihres Aufenthalts ein grösseres Erdbeben ereignen, melden Sie sich möglichst rasch bei Ihren Angehörigen und befolgen Sie die Anweisungen der Behörden. Sind die Verbindungen ins Ausland unterbrochen, kontaktieren Sie die Schweizerische Botschaft in Kairo.

    Gesundheit

    Ausserhalb von Kairo, Alexandria und den bekannten Touristenorten ist die medizinische Versorgung unzureichend. Eigenes Verbandsmaterial und Wegwerfspritzen können sich als nützlich erweisen.
    Wenn Sie auf bestimmte Medikamente angewiesen sind, sollte Ihre Reiseapotheke einen ausreichenden Vorrat enthalten. Bedenken Sie jedoch: In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für die Mitnahme von betäubungsmittelhaltigen Medikamenten (z.B. Methadon) und Substanzen, mit denen psychische Erkrankungen behandelt werden. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls vor der Abreise direkt bei der zuständigen ausländischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) und konsultieren Sie die Rubrik Reiselinks, wo Sie unter anderem weitere Informationen zu diesem Thema sowie generell zur Reisemedizin finden.

    Besondere Hinweise
    Touren in gewisse Gebiete dürfen nur mit einer Bewilligung des ägyptischen Innenministeriums und mit lokalen Führern unternommen werden. Die ägyptische Botschaft in Bern erteilt Auskunft.

    Nützliche Adressen
    Notrufnummer der Touristenpolizei: 126

    Schweizerische Vertretungen im Ausland: Wenn Sie im Ausland in eine Notlage geraten, können Sie sich an die nächste schweizerische Vertretung wenden.
  • Schweizerische Vertretungen im Ausland


  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz: Auskunft über die Einreisevorschriften (zugelassene Ausweise, Visum etc.) erteilen die zuständigen ausländischen Botschaften und Konsulate. Sie informieren auch über die Zollbestimmungen für die Ein- und Ausfuhr von Tieren und Waren: elektronische Geräte, Souvenirs, Medikamente etc.
  • Ausländische Vertretungen in der Schweiz


  • Ausschluss der Haftung
    Beachten Sie auch die zusätzlichen, allgemein gültigen Reise-Informationen; sie sind Bestandteil dieser Reisehinweise.
    Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden aber den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.
    Gefahrensituationen sind oft nicht vorhersehbar, unübersichtlich und können sich rasch ändern. Das EDA übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit der Reisehinweise und lehnt jede Haftung für allfällige Schäden im Zusammenhang mit einer Reise ab. Forderungen im Zusammenhang mit der Annullierung einer Reise sind direkt beim Reisebüro oder der Reiseversicherung geltend zu machen.